Steuerfreie Sachbezüge – für die Praxis und MFA interessant !

In 2019 gibt es neue steuerliche Vergünstigungen für Sachbezüge (Geldwerte Vorteile)

 

  • Private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder eBikes
    Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder eBikes (unter 25 km /h ) ist jetzt steuerfrei. Dieses darf auch privat genutzt werden, ohne dass dafür Steuern bezahlt werden müssen.
  • „Job-Tickets“
    Interessant für Pendler: Der Arbeitgeber kann den MitarbeiterInnen ab diesem Jahr Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr komplett bezahlen, ohne dass dieser „zusätzliche Lohn“ versteuert werden muss (bisher war dies nur bis 44 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei). Die Fahrkarten dürfen auch privat genutzt werden. Monats-Fahrkarten können in Ballungsräumen schon mal mehr als 150 € kosten!
  • Sachleistungen
    Der Arbeitgeber darf Sachleistungen in Höhe von 44 € pro Monat und MitarbeiterIn ausgeben. Das können z.B. Tankgutscheine, Warenkäufe oder Dienstleistungen (z.B. Friseur) sein.
  • Mittagessen

Falls Sie in der Mittagspause essen gehen, kann der Arbeitgeber (zusätzlich zu den Sachleistungen) einen Anteil an der Verpflegung der MitarbeiterInnen übernehmen. Etwa mit Restaurantgutscheinen oder Essensmarken, die bei bestimmten Anbietern oder Supermärkten eingelöst werden können. Bons bis zu 6,40 € pro Arbeitstag bleiben ab 2019 abgabenfrei.

  • Kinderbetreuung
    Solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist, kann der Beitrag für den Kindergarten oder für eine Tagesmutter vom Chef bezuschusst oder komplett übernommen werden. Allein das entlastet den Geldbeutel enorm: Würde die Praxis Ihnen z.B. 200 € im Monat dafür zukommen lassen, wäre das eine Netto-Ersparnis, als Lohnerhöhung würden Sie davon nur ca. 90 € netto haben!
  • Überlassung von Hard- und Software für zu Hause
    PC, Tablet, Drucker, Smartphone und Software kann der Arbeitgeber den MitarbeiterInnen für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, ohne dass dieses als Geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Die Geräte müssen allerdings vom Arbeitgeber gekauft oder geleast werden und bleiben Eigentum des Betriebes.
  • Private Internet-Gebühren
    Für PC, Tablet oder Handy kann die Praxis pauschal bis zu 50 € im Monat übernehmen.
  • Förderung der Gesundheit
    Mit jährlich bis zu 500 € kann der Betrieb MitarbeiterInnen abgabenfrei bei Gesundheitsmaßnahmen unterstützen. Das können z.B. Entspannungskurse, Wirbelsäulenkurse, Nichtraucherprogramme, Ernährungsseminare oder Anti-Stress-Trainings sein. Gebühren für Fitnessstudios und Sportvereine können jedoch nicht übernommen werden.


    Vorteile für ArbeitgeberInnen und für ArbeitnehmerInnen:
    Der  Arbeitgeber profitiert von diesen Zusatzleistungen, da er darauf keinen Arbeitgeberanteil an den Sozialleistungen zahlen muss. Je 100 € Lohnerhöhung hat der Betrieb incl. Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben Kosten von ca. 130 €.  Der Arbeitnehmer hat davon nur etwa 45 € netto in der Tasche!  Zahlt der Betrieb die 100 € als Geldwerten Vorteil, hat er nur diese 100 € als Ausgabe und das Geld kommt komplett beim Arbeitnehmer an.
    Bietet die Arztpraxis solche steuerfreien Sachbezüge (Geldwerte Vorteile) an, steigert sie ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt und hat bessere Chancen, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen!
    Zu beachten:
    Die Sonderzahlungen sind von den Sozialabgaben befreit, das ist zunächst ein großer Vorteil, macht sich allerdings bei  Arbeitslosigkeit, Krankentagegeld und später bei der gesetzlichen Rente bemerkbar, weil  ja weniger eingezahlt wurde.

    Fazit: Es kann sich sowohl für die Praxisleitung, als auch für die MitarbeiterIn lohnen, bei anstehenden Lohnerhöhungen auch über eine Gehaltsumwandlung in Geldwerte Vorteile nachzudenken.

    Im Zweifel kann ein Steuerberater oder Lohnsteuer-Hilfe-Verein beraten. 

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